Autoversicherung: kleine Klausel, große Wirkung (Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit)

die Straßenverkehrsordnung und auch zahlreiche andere Regelwerke geben den Rahmen für das korrekte Verhalten am Steuer recht deutlich vor. Nichts desto trotz bleibt auch hier eine Grauzone, die vom Fall zu Fall und durch unterschiedliche Auslegungen von solchen Begriffen wie “einfache Fahrlässigkeit” oder “grobe Fahrlässigkeit” geprägt wird. Der Unterschied kann manchmal sehr fein sein, und dabei dennoch enorme finanzielle Folgen für den Fahrzeugbesitzer mit sich bringen. Für den Versicherungsschutz in solchen Fällen ist die Klausel “Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit” ausschlaggebend.

Im Anhang finden Sie einen interessanten Artikel zu diesem Thema.

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