Die Homepage des Versicherungsmaklers – Ihre Visitenkarte im Internet
Die richtige Online-Strategie ist mit entscheidend für den Erfolg eines Versicherungsmaklers. Neben der Präsenz in sozialen Netzwerken ist die eigene Homepage das Aushängeschild des Maklerbüros im Internet. Dank umfangreicher Homepage-Baukästen ist die Gestaltung des Internet-Auftritts kein Hexenwerk.
Designs individuell anpassen
Homepage-Baukästen bieten eine Vielzahl vorgefertigter Designs. Übernehmen Sie diese Vorlagen nicht unverändert. Ist eine andere Homepage zum Verwechseln ähnlich, weil sie aus demselben Baukasten stammt, ist das so peinlich wie zwei Frauen in gleichen Kleidern auf derselben Party. Individualisieren Sie Ihren Auftritt. Überlegen Sie, welche Farben und Schriftarten Sie für Briefbögen, Werbematerial oder eine Leuchtreklame verwenden. Der Internet-Auftritt muss das Corporate Design des Unternehmens aufgreifen. Im kostenlosen Ratgeber von http://www.homepage-erstellen.de/ finden Sie weiterführende Informationen dazu, wie Sie Ihre eigene Versicherungs-Homepage erstellen.
Menüstruktur planen
Auf der Startseite haben Sie Platz für aktuelle Aktionen und Schwerpunktthemen, etwa Reiseversicherungen zu Beginn der Urlaubssaison oder ein Kfz-Angebot zum Kündigungstermin Ende November. Achten Sie unbedingt auf Aktualität – Internet-Nutzer verzeihen keine veralteten Informationen. Stellen Sie sich und Ihre Mitarbeiter in Wort und Bild vor. Heben Sie besondere Qualifikationen wie ein Studium zum Versicherungsfachwirt hervor. Erzählen Sie auf einer weiteren Seite etwas über das von Ihnen vermittelte Geschäft, vielleicht in Form eines kleinen Lexikons der Lebens-, Kranken- und Sachversicherung. Ganz wichtig ist die Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular.
Rechtliche Anforderungen beachten
Als Versicherungsmakler kennen Sie die Angaben, die Sie auf der Visitenkarte machen müssen, etwa die Registrierungsnummer im Vermittlerregister und die Adresse des Versicherungsombudsmanns. Diese Anforderungen müssen Sie neben den allgemeinen Vorschriften über das Impressum zusätzlich berücksichtigen. Auch eine Haftungsbegrenzung für die angebotenen Inhalte sollte auf der Homepage vorhanden sein.
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