Versicherungsmakler muss Versicherungsumfang bestehender Gebäudeversicherung prüfen

Ein Versicherungsmakler muss bestehende Versicherungsverträge seines neuen Kunden prüfen, auch wenn diese noch nicht in seinen Bestand übertragen worden sind. Solche Auffassung vertrat das OLG Hamm in seinem Urteil vom 30.04.12. Im verhandelten Fall hatte die neue Eigentümerin eines Altbaugebäudes den Makler mit der Vermittlung eines neuen Versicherungsvertrages dafür beauftragt. Dieser kam offensichtlich nicht an die Unterlagen zur bestehenden Gebäudeversicherung ran, da sich diese noch in den Händen des Vorbesitzers befanden. Der Makler hat daher nicht die notwendige Anpassung des Vertrages empfohlen und den entsprechenden Hinweis an seine Kundin unterlassen. Infolge eines Brandes am Gebäude ist der Versicherungsnehmerin ein Schaden entstanden, den der Versicherer aufgrund der veralteten Police nur zum Teil reguliert hat. Die Kundin klagte gegen Versicherungsmakler wegen Verletzung der Betreuungspflicht und bekam Recht. Mehr zum Fall können Sie hier nachlesen: http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/versicherungsmakler-muss-umfang-bestehender-versicherung-pruefen_210_127726.html

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Versicherungsmakler muss Versicherungsumfang bestehender Gebäudeversicherung prüfen