Rentnerin vergräbt tote Freundin im Tomatenbeet und kassiert für sie Rente
dieser skurrile Fall wurde im April dieses Jahres vor dem Amtsgericht Alsfeld verhandelt. Zum Prozessauftakt im März hieß es aus den Pressemitteilungen, die angeklagte Rentnerin, Marie-Luise S. (75), hätte ihre Freundin, Elise W. († 81), aus purer Nächstenliebe aus einem Altenheim zu sich nach Hause geholt. Bis zum Tod der pflegebedürftigen Dame in 2005 hätte sich die jüngere Freundin um sie gekümmert. Der Todesfall ist der Gemeindeverwaltung erst 8 Jahre später aufgefallen. In dieser Zeit kassierte die 75-Jährige Leistungen aus Pflege- und Rentenversicherung der verstorbenen, die sie gleich nach dem Tod im eigenen Tomatenbeet vergrub. Hier ist eine der Pressemitteilungen zum Fall.
Die Richterin hat im Prozess allerdings weder Verständnis noch Milde der Angeklagten gegenüber gezeigt. Sie hat die Rentnerin zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Damit lag sie ganze 8 Monate über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 2 Jahre und 10 Monate verlangte. Dabei hat die Rentnerin offensichtlich noch Glück gehabt, denn das Vergraben von Toten im Garten juristisch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die in diesem Fall bereits verjährt ist.
Die Gesetzesdienerin wollte der gebrechlichen Rentnerin, die in den Gerichtssaal mir einem Rollator kam, ihre herzzerreißende Geschichte nicht abnehmen. Die Beweisaufnahme hat nämlich gezeigt, dass die Angeklagte mit ihrer Pflegetätigkeit ausschließlich materielle Vorteile im Blick hatte. Die Richterin sprach von „fündiger Frau“ und „finanziellen Motiven“. Zuvor provozierte die 75-Jährige die Richterin mit vier verschiedenen Schilderungen des Tathergangs und stellte sich zeitweise taub. Hier können Sie die Einzelheiten zum Fall nachlesen.
Offensichtlich hat die alte Dame die Altersvorsorge falsch verstanden. Eine frühzeitig abgeschlossene Rentenversicherung ist die beste Lösung gegen Geldsorgen im Alter.
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