Check24 muss beraten! 250.000 Euro Strafe bei Verstoß

die Nachricht der letzten Woche kommt einer Sensation gleich – der Bundesverband der Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat sich im Prozess gegen Check24 (hier – unsere früheren Berichte) vor dem Oberlandesgericht München in fast allen Punkten durchgesetzt. Der Prozess ging über zwei Instanzen, das Gericht hat eine Revision ausgeschlossen. Damit haben weder Prozessbeobachter, noch die beteiligten Parteien selber gerechnet. Nach der weichen Entscheidung der Vorinstanz hat sich Check24 vor dem Prozessbeginn absolut siegessicher gezeigt. Doch es kam für das vom BVK-Präsident Michael Heinz auf den Namen „Verkaufsmaschine“ getauftes Vergleichsportal ganz anders.

Der vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München machte mit seiner Urteilsverkündung deutlich, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungsprodukten ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie konventionelle Versicherungsvermittler. Unter Anderem muss sich Check24 in der Zukunft seinen Kunden gegenüber gleich beim Erstkontakt in deutlicher Form als Makler zu erkennen geben, der Provisionen von Versicherungsgesellschaften kassiert. Zudem muss Check24 künftig wesentlich mehr Informationen über die Interessenten und ihre Bedürfnisse einholen, bevor das Vergleichsportal eine Produktempfehlung abgibt. Darüber hinaus wird Check24 seine Kunden besser informieren und umfassend beraten müssen. Bei Verstößen drohen Strafen von je 250.000,- Euro.

Die Prozessbeobachter sprechen von einem deutlichen Sieg für den Verbraucherschutz auf der ganzen Linie. Der BVK-Präsident Michael Heinz zeigte sich in den anschließenden Interviews sehr zufrieden mit dem Ergebnis vom Alleingang seines Verbandes, rügte jedoch die mangelnde Unterstützung von anderen Brancheverbänden und Versicherungsgesellschaften. Besonders enttäuschend nannte er die Position vom GDV, der die bisherigen Praktiken von Online-Anbietern tatenlos hingenommen haben soll.

Über das Urteil dürften sich nicht nur die Verbraucherschützer freuen, sondern auch die stationären Versicherungsvermittler. Mit der Gerichtsentscheidung, die einen Präzedenzcharakter hat, wurde schließlich eine langersehnte Chancengleichheit unter den Marktteilnehmern hergestellt.

Bildquelle: wsf-f / fotolia.com

Download PDF

Check24 muss beraten! 250.000 Euro Strafe bei Verstoß