Volltrunkener Student überflutet ein Hochhaus – ein Fall für Privathaftpflichtversicherung?
brauchen junge Leute eine Privathaftpflichtversicherung? Unsere Antwort – unbedingt! Deutlich kann man am folgenden Beispiel machen.
Nach einem durchzechten Abend möchte ein angeheiterter Student in seinem Apartment eine Dusche nehmen. Mitten im Prozess überkommt ihn eine Todesmüdigkeit und er schläft in der Duschkabine ein. In der gemütlichen Schlafposition verdeckt er mit seinem Hinterteil den Abfluss. Das Wasser läuft weiter und überflutet sehr bald die darunterliegenden Wohnungen. Sie gerät auch in die Brandmelder und löst einen Feueralarm aus. Mitten in der Nacht werden die Bewohner des 13-stockigen Wohnhauses durch den Alarm aus dem Schlaf gerissen. In Panik verlassen sie das Gebäude. Es entsteht ein Schaden im Zehntausender-Bereich.
Weit hergeholt? Gar nicht. Die Geschichte hat sich genau so im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen Anfang 2017 zugetragen.
Die angerückte Feuerwehr ortete nach einer Weile die Wohnung des Studenten und brach sie auf. Der Student ließ sich weder durch den Feueralarm noch durch die Feuerwehrmänner in seinem Schlaf stören. Ein Notarzt wurde gerufen. Dieser gab jedoch bald Entwarnung und stellte lediglich eine „erhebliche Betrunkenheit“ fest.
Ob der Partygänger eine Privathaftpflichtversicherung hat ist unklar. Es wäre für Ihn zu hoffen, denn diese würde für den Schaden aufkommen. Und das trotz so viel Leichtsinn und Nachlässigkeit.
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