Zusatzschutz für PKV Versicherte durch Unterstützungskasse
Zu den Randgebieten der PKV, die vom Versicherungsvertrieb kaum erschlossen zu sein scheinen, gehört auch der sog. Notlagentarif. In diesem landen PKV Versicherte, sobald sie ihren Beitragszahlungspflichten nicht mehr nachkommen können. Die Leistungen des Tarifes sind grundsätzlich nur auf Akutfälle ausgelegt und sichern somit keine geregelte medizinische Versorgung.
Meist stecken Schicksalsschläge oder unternehmerische Niedergänge dahinter. In Zeiten der Corona Pandemie, der Energiekrise und deren Folgen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Versicherten im Notlagentarif tendenziell zunehmen wird.
Aber auch die Basis- und Standardtarife in der PKV lassen auf der Leistungsseite zu Wünschen übrig.
Eine Zusatzversicherung zu solchen Tarifen ist in der PKV selbst nicht erlaubt. Die Kunden sind auf die abgespeckten Leistungen meist für Jahre angewiesen.
Abhilfe könnte hier die Mitgliedschaf in einer Unterstützungskasse schaffen. Die Unterstützungskassen haben in Deutschland eine lange Tradition und genießen ein hohes Ansehen.
Wer seinen PKV Kunden auch in schwierigen Zeiten zur Seite stehen möchte, sollte die Programme der Unterstützungskasse Carta Mensch ins Auge fassen. Da die Unterstützungskasse rechtlich gesehen keine Versicherungsgesellschaft ist kann auch die PKV Versicherte uneingeschränkt aufnehmen. Die Aufnahme ist Garantiert und erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Einige Programme sehen Leistungsstaffeln in den ersten Jahren bzw. Karenzzeiten bei bestehenden Erkrankungen vor.
Die Leistungen der Unterstützungskasse sind in einzelnen Gesundheitsplänen fest definiert. Sie reichen von „Gesundheitsplan Nothilfe N1“ (erstattet über den Notlagentarif hinaus zwischen 10 % und 30 % der Rechnungsbeträge, so dass behandelnde Ärzte und Zahnärzte nicht auf die engen Gebührensätze des Notlagentarifes eingeschränkt sind) über „Gesundheitsplan Stationär S1“ (Wahlleistungen im Ein- oder Zweibettzimmer), mehrere Tagegeld- und PKV-Ergänzungstarife bis hin zu den Zahnzusatztarifen in jeweils verschiedenen Leistungsstufen.
Und weil die Unterstützungskasse keine Versicherungsgesellschaft ist darf sie keinen vertraglichen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumen. Denn dann wäre sie eine Versicherung. Die Unterstützungskasse Carta Mensch sieht sich jedoch in der Eigenverpflichtung auf Gleichbehandlung ihrer Mitglieder zu achten und bei jeder konkreten Leistungsentscheidung Billigkeitsgesichtspunkte zu wahren.
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