Keine Grüne Karte mehr für Russland (RUS) und Weißrussland (BY)

In Mai 2023 endet das das Grüne-Karte-Abkommen mit Russland (RUS) und Weißrussland (BY). Danach ist eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung in Russland und Weißrussland nicht mehr gültig. Die Grüne Karte ist ein internationales Zertifikat einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Alle EWR-Länder und die Schweiz haben ihre Grüne-Karte-Abkommen mit Russland und Weißrussland mit einer Übergangsfrist bis 06.05.2023 gekündigt.  In der Praxis bedeutet dies, dass ausgestellte Grüne Karten nach Ablauf der Übergangsfrist in Russland und Weißrussland nicht mehr gültig sind.

Der Ukraine-Konflikt und die daraus resultierenden Sanktionen gegen diese Länder haben das Risiko von Zahlungs- und Reiseunterbrechungen erhöht. Während der Kündigungsfrist gelten die üblichen Grüne-Karte-Regelungen, was bedeutet, dass sich vor Juni 2023 nichts ändert.

Die Verwaltungsorganisation des Grüne-Karte-Systems, der Council of Bureaux (CoB), hat erklärt, dass das System während der Kündigungsfrist normal funktionieren wird. Das bedeutet, dass das Ausstellen von neuen Grünen Karten für Russland und Weißrussland in dieser Zeit nicht untersagt wird. Versicherungsanbieter können jedoch die Ausstellung von Grünen Karten für Reisen nach Russland und Weißrussland früher einstellen. Neue und bereits ausgestellte Karten sind bis spätestens 06. Mai 2023 gültig. Danach werden keine neuen Grünen Karten für Russland und Weißrussland ausgestellt.

Für die Fahrer, die in der Zukunft nach Russland oder Weißrussland reisen führt kein Weg am Erwerb einer Grenzversicherung bei der Grenzüberfahrt vorbei.  

Das System der Grünen Karte

Die Grüne Karte ist ein internationales Zertifikat einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Interaktion mit der lokalen Grenzkontrolle und die Behandlung von Verkehrsunfällen erleichtert. Das System wurde 1949 gegründet und umfasst neben europäischen Ländern auch Marokko, Tunesien und den Iran. Das System basiert auf bilateralen Abkommen zwischen Ländern. Es gibt auch andere ähnliche partnerschaftliche Versicherungsmechanismen.

Eine Grüne Karte kann bei Kfz-Haftpflichtversicherern angefordert werden, die sie entweder per Post an ihren Kunden versenden oder elektronisch ausliefern, damit der Kunde sie ausdrucken kann. Elektronische Grüne Karten müssen ausgedruckt werden. Eine von einem deutschen Versicherer ausgestellte Grüne Karte muss mittlerweile nicht mehr grün sondern kann auch schwarz-weiß sein.

Die Grüne Karte wird im Falle eines Verkehrsunfalls und bei Bedarf den zuständigen Grenzbehörden vorgelegt. Wenn Autofahrer ein Fahrzeug außerhalb ihres eigenen Landes führen, sollten sie beachten, dass die Versicherungsleistungen sowie -summen von Land zu Land unterschiedlich sein können und dass Schadenregulierungen immer in Übereinstimmung mit inländischen Spezifikationen vorgenommen werden.

Die zuständige Einrichtung für die Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK).

Bildquelle: batuhan toker / stock.adobe.com

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