BAG Urteil vom 21.01.2014 / Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen
nach geltender Regelung kann ein Arbeitnehmer nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Dazu gab es einen neuen interessanten Urteil des BAG. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen.
Hier die Pressemitteilung zum Thema: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2014&nr=17129&pos=1&anz=4&titel=Anspruch_auf_Entgeltumwandlung_-_Aufkl%E4rungspflicht_des_Arbeitgebers