Fehler des “Vorvermittlers” – mus der Makler haften?
die Übernahme von bestehenden Versicherungsverträgen eines Kunden in eigenen Bestand mittels Maklervollmacht kann für einen Makler zu einem Haftungsfall werden. Sollte ein übernommener Vertrag nämlich Lücken im Versicherungsschutz aufweisen, muss der neue Makler eingreifen. Bleibt er über längeren Zeitraum nach der Übernahme untätig, so kann er sich im Schadenfall ggf. nicht mehr auf die Fehler des Vorvermittlers berufen. Mehr dazu können Sie dem Artikel im Anhang entnehmen. Fazit – nach jeder Übernahme von Kundenverträgen durch eine umfassende Maklervollmacht sollte der neue Vermittler immer jeden einzelnen Vertrag ausgiebig prüfen und, falls erforderlich, neu ordnen.
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