Keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – Makler sind gefragt

die Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer bleibt in Deutschland vorerst keine Pflicht. Grund dafür seien europarechtliche Bedenken, wie es vom Vorsitzenden der Justizministerkonferenz im Juni 2015 hieß. Nichtsdestotrotz sind sich die Justizminister der Länder einig, dass staatliche Hilfen – etwa für Flutopfer – in der Zukunft davon abhängen werden, ob der Betroffene hinreichende Bemühungen unternommen hat, einen Schaden abzuwenden und sich zu zumutbaren Bedingungen versichern zu lassen. Mit anderen Worten – wer nichts unternommen hat, kann auch kein Geld vom Staat kassieren. Unterstützung bei Elementarschäden erfolgt demnach nur, wenn das Haus nicht versicherbar ist – und das trifft lediglich auf ca. 1% der Gebäude in Deutschland zu. Betroffen von der Regelung sind sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe.

Das Risikobewusstsein der Hauseigentümer in Deutschland ist trotz der zahlreichen Medienberichten zu Hochwasser-Ereignissen zu gering. Zukünftig würde offensichtlich der Versicherungsmakler im Schadenfall unter Generalverdacht geraten, seinen Kunden unzureichend zu Elementargefahren beraten zu haben.

Unsere Empfehlung – beugen Sie die Haftungsfalle vor. Weisen Sie Ihre Kunden auf die o.g. Tatsachen auf. Bei größeren Beständen könnte ein Rundschreiben an Versicherungsnehmer mit Informationen zum Thema Abhilfe schaffen. Ein Rücksendeformular über die Kenntnisnahme vom Versicherungsnehmer würde Ihre Beratungsdokumentation optimal ergänzen.

Unser Versicherungsbüro in Hamburg erlaubt Kunden, Interessenten und Maklern über folgenden Link unverbindlich und ohne Registrierung die aktuellen Tarife zur Wohngebäudeversicherung zu vergleichen: http://www.setana.de/vergleich-gebaeudeversicherung/

Bildquelle: Robert Kneschke / fotolia.com

Download PDF

Die Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer bleibt in Deutschland vorerst keine Pflicht