Können Käufer die KFZ-Versicherung übernehmen?
einen Gebrauchtwagen Privat verkaufen oder kaufen ist heutzutage eine ziemlich simple Sache. Zahlreiche Internetplattformen bieten Ihre dienste dazu an. In den meisten Fällen wechseln die Flitzer absolut reibungslos ihre Besitzer. Doch es gibt auch Situationen, in denen die beteiligten Parteien feststellen, dass ein Autoverkauf und Kauf ein sehr komplexes Rechtsgeschäft ist. Seine finanziellen Folgen sind vielfältig können weit über dem vereinbarten Kaufpreis liegen. Die meisten Probleme tauchen dann auf, wenn der Wagen vom Verkäufer nicht abgemeldet wurde und der Käufer sich mit der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde Zeit lässt.
Wann endet dann tatsächlich die Steuerpflicht des Verkäufers? Wer zahlt die Prämie für KFZ-Versicherung weiter? Wer trägt die Gebühren fürs Falschparken? Und, und, und…
Doch die gewichtigste Frage ist – was geschieht, wenn vor der Anmeldung des verkauften Fahrzeugs auf den neuen Besitzer ein Unfall passiert? Dann entsteht tatsächlich eine verzwickte Lage zwischen gesetzlicher Versicherungspflicht und privatem Recht. Und zwar – die KFZ-Versicherung des Verkäufers muss für den Schaden in voller Höhe aufkommen, kann seinen Kunden jedoch NICHT mit der Erhöhung der SF-Klasse belangen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kunde den Versicherer rechtzeitig über die Veräußerung des Fahrzeugs informiert hat. Hier können Sie mehr dazu nachlesen.
Für die übrigen Fragen zu dieser Thematik liefert der große deutsche Automobilklub in seinen FAQ recht präzise Antworten.
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