Sterbegeldversicherung – überflüssig oder sinnvoll?

die Verbrauchermagazine lassen seit Jahren kein gutes Haar an der Sterbegeldversicherung. „Niemand braucht sie“, „sie ist für die meisten zu teuer“ und „besser anders für die Beerdigung sparen“ – sind nur einige, wenig schmeichelhafte Aussagen der Verbraucherschützer über das Produkt. In einer Ausgabe von Stiftung Warentest landet die Sterbegeldversicherung erneut in der Kategorie „überflüssig“, zusammen mit u. A. Insassenunfall- und Reisegepäckversicherung.

Bei so viel Ablehnung möchten wir als Fachspezialisten Partei für das geächtete Versicherungsprodukt ergreifen. Sicherlich führt die Sterbegeldversicherung ein Nischendasein. Ihr Nutzen ist daher sehr differenziert zu betrachten. Sie ist in der Tat die einzige Versicherungsart, die kein direktes Nutzen für den Versicherten zu seinen Lebzeiten entfaltet sondern ausschließlich auf Hinterbliebenenvorsorge abzielt. Ein 22-jähriger Student braucht sicherlich keine Sterbegeldversicherung, genauso wie ein 40-jähriger Alleinstehender ohne Nachkommen und und und.

Was ist aber mit Randgruppen, wie ein Familienoberhaupt mit ernsthaften Vorerkrankungen, der an Gesundheitsfragen der übrigen Versicherungsarten scheitert? Oder einem Senior, der altersbedingt überhaupt  kein adäquates Versicherungsprodukt für seine Hinterbliebenenvorsorge findet? Oder einem Sozialhilfeempfänger, der nach eigenem Ableben seinen Nächsten nicht zu Last fallen möchte?

Für diese und einige andere sensible Kundengruppen ist und bleibt die Sterbegeldversicherung die beste Möglichkeit ihre Familienangehörige zumindest von finanziellen Belastungen eigener Beerdigung zu bewahren, ganz so wie es im Slogan eines namhaften Branchenspezialisten heißt – „Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben.“

Erwähnenswert an der Stelle sind folgende Vorteile des Produktes Sterbegeldversicherung:

  • Die Leistung einer Sterbe­geldversicherung wird dem Schonvermögen zugerechnet. Bei aktueller Rechtsprechung wird ein Aufwand von 6.000 Euro für die Bestattungsvorsorge als angemessen erachtet (Az. B 8/9b SO 9/06 R)
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  • Konkrete Zweckbestimmung der Versicherungsleistung – Vermischung mit möglichen sonstigen Interessen der Hinterbliebenen i.d.R. ausschließbar
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  • Keine oder nur wenige Gesundheitsfragen.

Zu den bekanntesten Spezialversicherern für Versicherungsprodukte rund um Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherungen zählen die IDEAL sowie die niederländische Monuta.

Günstige Alternativen für reine Sterbegeldversicherungen bieten u.A. die Bayerische, HanseMerkur und HDI.

Bildquelle: bilderstoeckchen / fotolia.com

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