Versicherungsmakler muss Versicherungsumfang bestehender Gebäudeversicherung prüfen
Ein Versicherungsmakler muss bestehende Versicherungsverträge seines neuen Kunden prüfen, auch wenn diese noch nicht in seinen Bestand übertragen worden sind. Solche Auffassung vertrat das OLG Hamm in seinem Urteil vom 30.04.12. Im verhandelten Fall hatte die neue Eigentümerin eines Altbaugebäudes den Makler mit der Vermittlung eines neuen Versicherungsvertrages dafür beauftragt. Dieser kam offensichtlich nicht an […]