Keine Gesundheitsbewertung bei PKV-Tarifwechsel
dieses Urteil muss man sich merken – strebt ein Kunde einen PKV-Tarifwechsel beim gleichem Versicherer an, so darf dieser unter Umständen auf keiner erneuten Gesundheitsbewertung bestehen. Wenn der neue Tarif einen Risikozuschlag vorsieht, dann gilt der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des erstmaligen Abschlusses des Versicherungsvertrags als Basis für die Risikoeinstufung. So entschied das OLG Karlsruhe in […]