Verkehrsunfall mit Straußenvogel

auch das kommt vor – in Vilshofen (Deutschland) beschädigt ein freilaufender Straußenvogel ein Auto (Verkehrsunfall /siehe Artikel im Anhang). Was der Artikel nicht hergibt: war das Auto kaskoversichert? Und, wenn ja, ist die Deckung evtl. auf Zusammenstoß mit Tieren nach Jagdgesetzbuch (Haarwild) beschränkt? Dann gäbe es nämlich keine Leistung vom Versicherer, da Straußenvögel nicht als Jagdtiere in Deutschland gelten. Manche Versicherer definieren die entsprechende Klausel mit “Zusammenstoß mit Tieren aller Art”. Solche Deckung würde im o.g. Fall greifen, genauso, wie für z.B. Hunde, Katzen und Nutztiere (Kühe, Schafe, Pferde usw.). Die Wichtigkeit einer Beratung in Hinsicht auf “Billigprodukte gegen Vollwertprodukte” wird am diesem Beispiel ganz offensichtlich.

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